Die Gesundheit unserer Patienten und Mitarbeiter:innen liegt uns am Herzen.
Mit Inkrafttreten der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 3. April 2022 lockert das Land einige der bisherigen Regeln und Einschränkungen. Gleichsam setzt das Land Niedersachsen auf eine freiwillige Fortführung sinnvoller Maßnahmen – insbesondere in Bereichen, in denen Menschen sich begegnen. Die freiwillige Fortführung geeigneter Schutzmaßnahmen unterstützen wir vollumfänglich.
Aus diesem Grund gilt in unserer Praxis eine FFP2-Maskenpflicht.
Sollten Sie sich krank fühlen, typische Symtome wie z. B. Halsschmerzen, Schnupfen oder Husten haben,dürfen Sie unsere Praxisräume nicht betreten. Bitte sagen Sie in einem solchen Fall Ihren Termin telefonisch ab. Wir finden für Sie sicherlich schnell einen alternativen Termin.
Wir danken für Ihr Verständnis.